Kosten der 24 Stunden Betreuung
Ein Zuschuss kann erst ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden. Ab Stufe 5 wird die Notwendigkeit des Betreuungsumfangs generell ange-nommen. Bei Stufe 3 und 4 ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.
Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommenshöhe beträgt bis Dato max. 2.500 Euro netto monatlich und darf nicht überschreiten, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt für die Förderung bleiben.
Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um 400 Euro beziehungsweise um 600 Euro für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige. Und auch das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person wird nicht berücksichtigt.
Das Honorar der Betreuungskräfte
Pflegestufe
1 - 3
75,00
/ Tag
Pflegestufe
4 - 5
80,00
/ Tag
Pflegestufe
6
85,00
/ Tag
Pflegestufe
7
90,00
/ Tag
Höhe des Pflegegeldes
Das Pflegegeld bekommt man einmal im Monat. Wie viel Pflegegeld man bekommt, hängt davon ab, welche Pflegestufe man hat. Die Pflegestufe sagt aus, wie viel Pflege man braucht. Es gibt 7 Pflegestufen:
Pflegestufe 1 - € 200,80
Pflegestufe 2 - € 370,30
Pflegestufe 3 - € 577,00
Pflegestufe 4 - € 865,10
Pflegestufe 5 - € 1.175,20
Pflegestufe 6 - € 1.641,10
Pflegestufe 7 - € 2.156,60
Preisbeispiel für eine 24 Stunden Pflege und Betreuung
Tagesentgelt inkl. Versicherung
28Tage x € 75,00
Fahrtgeld
Monatspauschale
Zwischensumme
€ 2.100,00
€ 200,00
€ 150,00
€ 2.450,00
abzüglich Förderung
abzüglich der Pflegestufe
€ 800,00
€ 577,00
Gesamtbetrag
€ 1.073,00
Zusammensetzung
der Kosten:
1. Sie zahlen eine einmalige Vermittlungshonorar von €650,00 (ausgezahlt bis der Ankunft der Betreuerin auf das Konto der Agentur).
Diese Provision wird bei einer allfälligen kürzeren Vertragsdauer nicht rückerstattet.
2. Ab nächste Monat ist eine monatliche Pauschale von €150,00 zu bezahlen. Diese Summe beinhaltet folgende Leistungen:
- Hilfe bei Anträgen, Förderungen, Gewerbe, Standortverlegung
- ZuschussPflege- und Bedarfseinschätzung
- Auswahl und Vermittlung der Betreuungskraft
- Einführung in Ihren Haushalt
- der Koordination und Kontrolle der Turnusse und beim Wechsel der Betreuerinnen.